Mitglieder und Aufgaben des Waldheimausschusses

(1) Dem Waldheim-Ausschuss gehören an:
1. Eine/r der Vorsitzenden des Gesamtkirchengemeinderats
2. Der/die Kirchenpfleger/in
3. Sechs Mitglieder aus den Mitgliedern der beteiligten Kirchengemeinderäte
4.zwei Vertreter/innen der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen
 
(2) Als Berater/innen gehören dem Ausschuss an:
1. Der/die mit der Waldheimarbeit beauftragte hauptberufliche Mitarbeiter/in
2. Zwei Elternvertreter/innen
3. Vier weitere Mitarbeitervertreter (von jeder Freizeit je ein/e Teamer/in)
4. Ein/e Vertreter/in des Diakonischen Werkes Tübingen
5. der/die leitende Referent/in des CVJM
  
Die Mitglieder werden vom Gesamtkirchengemeinderat gewählt.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen schlagen ihre Vertreter dem Gesamtkirchengemeinderat vor.
Für jedes Mitglied sollte ein Ersatzmitglied gewählt werden…
Die Elternvertreter/innen werden bei der jährlichen Elternversammlung von den Eltern aus ihrer Mitte für die Dauer eines Jahres gewählt. Die Mitarbeitervertreter/innen 2(3) werden von den Mitarbeitern für die Dauer einesJahres gewähl
 
Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Waldheimarbeit in der Gesamtkirchengemeinde zu fördern.
Es werden ihm zur selbständigen Entscheidung übertragen:
Die Begleitung und Betreuung der Waldheimarbeit;
die Festsetzung der Höhe der Elternbeiträge;
die Festsetzung der Vergütung an die Mitarbeiter/innen im Waldheim und sonstige Entscheidungen über Fragen der Waldheimarbeit;
die Entscheidung über bauliche Maßnahmen im Rahmen des Ansatzes im Haushaltsplan und bis zur Höhe von 25.000 €
die vorläufige Feststellung des Jahresrechnung der Waldheimkasse.

 

(Dieser Text wurde von der Homepage der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Tübingen übernommen.)

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