Anmeldung 2024

Für den Sommer 2024 sind wieder zwei Freizeiten geplant:

 

1. Freizeit: Montag, 29.07.2024 bis Donnerstag, 15.08.2024    ***AUSGEBUCHT! Anmeldung nur noch auf Warteliste möglich***

2. Freizeit: Montag, 19.08.2024 bis Donnerstag, 05.09.2024    ***AUSGEBUCHT! Anmeldung nur noch auf Warteliste möglich***

 

Online-ANMELDUNG für 2024: Donnerstag 1. Februar bis Mittwoch 7. Februar 2024.

 

***WICHITGE INFOS zur Anmeldung***

Die Anmeldung zu den Freizeiten ist grundsätzlich nur online möglich. Ab 1. Februar wird der Anmeldelink auf unserer Homepage freigeschaltet.

Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zu vergeben sind, entscheidet das Los. Aktuell planen wir Plätze für 330 Kinder und Jugendliche pro Freizeitabschnitt. Erfahrungsgemäß ist die 2. Freizeit weniger schnell ausgebucht als der 1. Freizeitabschnitt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anmeldung für nur einen Freizeitabschnitt möglich ist (entweder 1. Freizeit oder 2. Freizeit).

Die gestaffelten Elternbeiträge für Ihre Anmeldung entnehmen Sie bitte der Beitragstabelle auf dieser Seite weiter unten.

Um den Geschwisterkinder-Rabatt zu erhalten, müssen Geschwisterkinder gemeinsam (nicht einzeln) angemeldt werden. Ein Rabatt kann nicht nachträglich gewährt werden. Zudem gilt der Geschwisterrabatt nicht abschnittsübergreifend (sondern jeweils nur für einen Freizeitabschnitt).

Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie bis Mitte, spätestens aber bis Ende April; die Rechnung erhalten Sie bis Ende Mai, spätestens aber bis Mitte Juni. TN-Bestätigung und Rechnung werden per E-Mail verschickt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass E-Mails mit Anhängen manchmal auch im Spam-Ordner eingehen können; sollten Sie eine E-Mail einmal nicht erhalten haben, überprüfen Sie vor Rückfragen daher bitte zuerst einmal Ihren Spam-Ordner.

Aufgrund der hohen Anmeldezahlen bitten wir um Ihre Geduld für die dringend benötigte Bearbeitungszeit und um Ihr Verständnis dafür, von verfrühten Rückfragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen.

Erst nach Zahlungseingang ist die Teilnahme Ihres Kindes gesichert. Sollten Sie Ihr Kind wieder abmelden wollen, berücksichtigen Sie bitte, dass Rücktrittskosten bereits ab Erhalt der Teilnahmebestätigung entstehen. Eine Übersicht über die Rücktrittskosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.

Ein Übersichtsblatt mit den ersten Informationen zu den Freizeiten 2024 finden Sie unter "Infos für Eltern".

 

***WICHTIGE INFOS*** für Inhaber der KreisbonusCard Junior:

Inhaber der KreisBonusCard Junior erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50% auf den Elternbeitrag. Die KreisbonusCard Junior (KBC) muss unaufgefordert und sofort mit der Anmeldung im Spatzennestbüro eingereicht werden; ohne diesen Nachweis können wir keine Ermäßigung auf den Elternbeitrag gewähren! Sie können uns die Bonuscard bevorzugt als PDF-Scan per Mail übermitteln, gerne aber auch eine Kopie mit der Post übersenden oder in unseren Briefkasten einwerfen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Gültigkeit der KBC den jeweiligen Freizeitabschnitt abdeckt zu dem Sie Ihr Kind anmelden.

 

Elternbeiträge 2024

Jahreseinkommen* in €:1 Kindab dem 2. Kind im Spatzennest angemeldet
bis 20.000350,00 €280,00 €
bis 25.000370,00 €300,00 €
bis 30.000390,00 €320,00 €
bis 35.000410,00 €340,00 €
bis 40.000430,00 €360,00 €
bis 45.000450,00 €380,00 €
bis 50.000470,00 €400,00 €
bis 55.000490,00 €420,00 €
bis 60.000510,00 €440,00 €
bis 65.000530,00 €460,00 €
bis 70.000550,00 €480,00 €
bis 75.000570,00 €500,00 €
bis 80.000590,00 €520,00 €
bis und über 85.000610,00 €540,00 €

Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkommensstufe wird von einem pauschalierten Jahres-Nettoeinkommen ausgegangen. Das zu berücksichtigende *Jahreseinkommen wird aus den jährlichen Bruttoeinkünften der Familie abzüglich der Werbungskosten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) und abzüglich eines Pauschalbetrages errechnet. Die Pauschale beträgt:

a) 35 vom Hundert des Bruttoeinkommens bei Einkommensbestandteilen, von denen Steuern vom Einkommen und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Krankenversicherung entrichtet werden.
b) 35 vom Hundert des Bruttoeinkommens bei Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft.
c) 25 vom Hundert des Bruttoeinkommens bei Einkommensbestandteilen, von denen Steuern vom Einkommen entrichtet werden und die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung befreit sind.
d) 5 vom Hundert des Bruttoeinkommens bei Einkommensbestandteilen, die gemäß § 3 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind.

Ausschlaggebend für die Höhe des Elternbeitrags ist somit nicht Ihr Bruttoeinkommen, sondern das pauschalierte Jahres-Nettoeinkommen. Das pauschalierte Jahres-Nettoeinkommen muss für jeden Elternteil getrennt berechnet werden. Maßgebend sind die Verhältnisse des jeweils laufenden Kalenderjahres im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember. Wenn sich das Einkommen nicht wesentlich verändert hat, kann das Ergebnis des Vorjahres zugrunde gelegt werden.

Zunächst ist das Gesamtjahres-Bruttoeinkommen zu ermitteln. Zum Gesamtjahres-Bruttoeinkommen gehören alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte (Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, Stipendien, Unterhalt, Elterngeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld, SGB II-Leistungen, Wohngeld usw.). Kindergeld und Baukindergeld bleiben unberücksichtigt. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.

Beispiele zur Berechnung des pauschalierten Jahres-Nettoeinkommens finden Sie unter folgendem Link der Stadt Tübingen:

https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/beispiele_pausch_jahresnetto.pdf

Wir behalten uns vor, Einkommensnachweise stichprobenweise anzufordern und zu überprüfen.

Inhaber der KreisBonusCard Junior bzw. der KBC extra erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50% auf den Elternbeitrag. Eine Kopie der aktuell gültigen KBC ist mit der Anmeldung zu Überprüfungs- und Nachweiszwecken im Spatzennestbüro einzureichen (postalisch, Einwurf oder PDF-Scan per Mail).

Eine Ratenzahlung (2 Teilzahlungen) ist möglich (s. hierzu auch Infos für Eltern/Anmeldung_Erste Informationen zu 2022) - sprechen Sie uns bitte an.

Die Teilnahme am Spatzennest darf nicht an zu hohen Gebühren scheitern. Sollten Sie Bedarf an Gebührenermäßigungen haben und keine KreisbonusCard Junior besitzen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

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